- 1. Wann muss mein Kind auf jeden Fall zuhause bleiben?
- Kranken Schülerinnen und Schülern mit akuten Krankheitssymptomen wie
Fieber
Husten
Kurzatmigkeit, Luftnot
Verlust des Geschmacks- und Geruchssinns
Hals- oder Ohrenschmerzen
(fiebriger) Schnupfen
Gliederschmerzen
starke Bauchschmerzen
Erbrechen oder Durchfall
ist der Schulbesuch nicht erlaubt. - Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn die Schülerin bzw. der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand (bis auf leichten Schnupfen und gelegentlichen Husten) ist. In jedem Fall muss von den Schülerinnen und Schülern vor dem Schulbesuch ein externes negatives Testergebnis vorgelegt werden.
Hierzu kann auf folgende kostenfreie Testmöglichkeiten zurückgegriffen werden:
PCR-Test beim (Haus-)Arzt (im Rahmen der Krankenbehandlung grundsätzlich kostenlos),
bei nur noch leichten (Erkältungs-)Symptomen: POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei im lokalen Testzentrum,
wenn die Symptome bereits abgeklungen sind (asymptomatischer Zustand): POC-Antigen-Schnelltest kostenfrei bei Leistungserbringern der Coronavirus-Testverordnung (lokale Testzentren, teilnehmende Ärzte, Apotheken und sonstige Teststellen)- Ein Antigen-Selbsttest reicht nicht aus. Wird kein negatives Testergebnis vorgelegt, kann die Schule erst
wieder besucht werden, wenn die Schülerin bzw. der Schüler die Schule ab dem erstmaligen Auftreten
der Krankheitssymptome sieben Tage nicht besucht hat und am achten Tag nach erstmaligem Auftreten
von Krankheitssymptomen keine Krankheitssymptome mehr aufweist. - 2. Darf mein Kind mit leichten, neu aufgetretenen und nicht fortschreitenden Erkältungssymptomen (Schnupfen/Husten ohne Fieber) zur Schule?
- Bei Schnupfen oder Husten mit allergischer Ursache (z. B. Heuschnupfen), verstopfter Nasenatmung (ohne Fieber), bei gelegentlichem Husten, Halskratzen oder Räuspern ist ein Schulbesuch ohne Vorlage eines negativen
Testergebnisses möglich. - Bei leichten, neu aufgetretenen Erkältungs- bzw. respiratorischen Symptomen ist der Schulbesuch nur mit
dem Nachweis eines negativen Testergebnisses möglich. Liegt kein negatives externes Testergebnis aus dem
Testzentrum vor, führen die Schülerinnen und Schüler bei Unterrichtsbeginn einen Antigen-Selbsttest unter
Aufsicht in der Schule durch. Bitte beachten Sie, dass ein ggf. zuhause durchgeführter Selbsttest nicht ausreicht, um zum Schulbesuch zugelassen zu werden. - Um das Risiko zu reduzieren, dass eine Infektion erst in der Schule entdeckt wird, wird empfohlen, dass die
Schülerinnen und Schüler in diesem Fall bereits vor dem Schulbesuch entweder
zuhause einen Antigen-Selbsttest durchführen oder
alternativ das kostenfreie Angebot eines POC-Antigen-Schnelltests im lokalen Testzentrum wahrnehmen. - Wird zuhause ein Antigen-Selbsttest durchgeführt, muss auch bei negativem Ergebnis zwingend in der Schule
ein weiterer Antigen-Selbsttest durchgeführt werden.
Monat: November 2021
Hey, Alter!

Bereits vier Wochen vor Weihnachten gab es für manche Schüler*innen Geschenke. In stundenlanger Arbeit wurden 22 Rechner eines großen Automobilherstellers der Region von Mitgliedern des Round Tables, den Old Tablern und den Ladies‘ Circle von Altdaten befreit und mit Linux neu aufgesetzt. Schüler*innen, die im letzten Lockdown kein eigenes Gerät hatten oder sich ein Gerät mit mehreren Geschwistern teilen mussten, kamen als Empfänger*innen infrage.
Sollten Sie ebenfalls ein Gerät zu Hause haben, welches Sie nicht mehr benötigen, dürfen Sie sich gerne mit Hey, Alter! Ingolstadt in Verbindung setzen, damit noch mehr Schüler*innen von dieser tollen Aktion profitieren können. Die Rechner sollten mindestens einen 2 GHz Dual Core Prozessor und 4 GB RAM haben, alle Komponenten funktionsfähig sein.